VereProdukte te Biggekerke, Niederlande
Artikel 1. Anwendbarkeit
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle unsere Angebote und für alle von uns abgeschlossenen Verträge, unabhängig von ihrer Bezeichnung. Insbesondere gelten diese Bedingungen auch für Verträge, die wir über die Lieferung von Waren an unsere Käufer abschließen.
- Wenn in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen von „Käufer“ die Rede ist, ist darunter jede natürliche oder juristische Person zu verstehen, die mit uns aufgrund eines mit uns abgeschlossenen Kaufvertrags in einem Vertragsverhältnis steht oder eine andere Art von Vertrag abschließen möchte. Zum „Käufer“ gehört insbesondere auch die Person, in deren Auftrag und auf deren Rechnung die Ware geliefert wird.
- Von den Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann nur abgewichen werden, wenn und soweit dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
- Verweist der Käufer ebenfalls auf (seine) Allgemeinen Geschäftsbedingungen, so finden die Geschäftsbedingungen des Käufers keine Anwendung. Etwas anderes gilt nur, wenn und soweit die Anwendbarkeit der Geschäftsbedingungen des Käufers nicht im Widerspruch zu unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen steht; dann gelten ausschließlich die Bestimmungen unserer Geschäftsbedingungen. Alle anderen Bestimmungen in den Geschäftsbedingungen des Käufers haben keinen Einfluss auf das Vorstehende.
- Wenn in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen von „Lieferung (von Waren)“ die Rede ist, umfasst dies auch die Erbringung von Dienstleistungen und Tätigkeiten jeglicher Art.
Artikel 2. Angebote
- Alle unsere Angebote sind als Aufforderung an den potenziellen Käufer zu verstehen, ein Angebot abzugeben. Sie sind daher für uns in keiner Weise bindend, es sei denn, dies wird im Angebot selbst ausdrücklich und unmissverständlich (schriftlich) angegeben. Die uns erteilte Bestellung gilt als Angebot, das erst nach schriftlicher Bestätigung unsererseits (der sogenannten Auftragsbestätigung) als von uns angenommen gilt.
- Die von uns erstellten Angebote umfassen – insbesondere im Hinblick auf die Bestimmungen des vorstehenden Absatzes – Entwürfe, Zeichnungen, Modelle, Muster, Beschreibungen, Abbildungen und Ähnliches sowie alle Anhänge und Unterlagen, die sich auf unsere Angebote beziehen. All dies sowie die von uns in diesem Zusammenhang hergestellten Werkzeuge bleiben unser Eigentum, sind uns auf Verlangen zurückzugeben und dürfen ohne unsere ausdrückliche schriftliche Genehmigung nicht kopiert und/oder an Dritte weitergegeben werden. Wir behalten uns außerdem alle bestehenden Rechte an geistigem und gewerblichem Eigentum vor.
- Wenn die Bestellung, auf die sich unser Angebot bezieht, nicht innerhalb von 3 Monaten nach dem Tag, an dem wir unser Angebot abgegeben haben, bei uns eingegangen ist, können wir die mit der Abgabe unseres Angebots verbundenen Kosten, einschließlich der Kosten für die Belastung des Käufers für die im vorigen Absatz genannten Werkzeuge, in Rechnung stellen.
Artikel 3. Vertragsabschluss
- Ein Vertrag mit uns kommt erst zustande, wenn wir eine uns schriftlich erteilte Bestellung angenommen haben. Der Vertrag gilt als abgeschlossen, sobald wir die Auftragsbestätigung versenden.
- Der Käufer ist an seine Bestellung, unabhängig davon, in welcher Form sie uns übermittelt wurde, für einen Zeitraum von 8 Tagen nach dem Datum der Bestellung oder (im Falle einer mündlichen Bestellung) nach der Bestellung gebunden. Eine Erklärung des Käufers, dass er seine Bestellung stornieren oder ändern möchte, die innerhalb dieser Frist von 8 Tagen abgegeben wird, kann daher den Abschluss eines Vertrags auf der Grundlage der (ursprünglichen) Bestellung nicht verhindern, wenn wir die Bestellung innerhalb dieser Frist von 8 Tagen noch annehmen/bestätigen.
- Die von uns an den Käufer gesendete Auftragsbestätigung gilt als vollständige und korrekte Wiedergabe des Inhalts des abgeschlossenen Vertrags. Der Käufer erklärt sich mit dem Inhalt unserer Auftragsbestätigung einverstanden, sofern er uns nicht innerhalb von 8 Tagen nach dem Datum unserer Auftragsbestätigung schriftlich mitteilt, dass er mit dem Inhalt nicht einverstanden ist.
- Alle zusätzlichen Vereinbarungen und/oder Verpflichtungen, die von unseren Mitarbeitern oder in unserem Namen von anderen Personen, die als Vertreter auftreten, getroffen und/oder eingegangen wurden, sind für uns nur dann verbindlich, wenn diese Vereinbarungen und/oder Verpflichtungen von unseren zur Vertretung befugten Direktoren getroffen und schriftlich bestätigt wurden.
Artikel 4. Preise
- Unsere Preise verstehen sich ohne Umsatzsteuer und, sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, ohne Verpackung, Transportkosten und sonstige Kosten.
- Die in Angeboten, Verträgen und Auftragsbestätigungen angegebenen Preise basieren auf den zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden Kostenfaktoren, wie Wechselkurse, Herstellerpreise, Rohstoff- und Materialpreise, Lohn- und Transportkosten, Versicherungsprämien, Steuern, Einfuhrzölle und andere staatliche Abgaben.
- Wir behalten uns das Recht vor, wenn nach dem Datum des Vertragsabschlusses, aber vor dem Tag der Lieferung, Erhöhungen bei einem oder mehreren Kostenfaktoren eintreten, diese Erhöhungen dem Käufer in Rechnung zu stellen. Darüber hinaus haben wir in einem solchen Fall das Recht, den Vertrag ganz oder teilweise ohne gerichtliche Intervention für aufgelöst zu erklären. Dieses Recht steht auch dem Käufer zu, jedoch nur, wenn wir innerhalb eines Monats nach Vertragsabschluss feststellen, dass sich die Kosten ändern und sich der in der Auftragsbestätigung angegebene Preis erhöht. Wenn der Käufer von diesem Recht Gebrauch macht, muss er die Stornierunginnerhalb von 14 Tagennach Erhalt der entsprechenden Mitteilung von uns per Einschreiben beantragen. /span>
Artikel 5. Lieferung und Lieferzeiten
- Die von uns angegebenen Lieferzeiten beginnen an dem Tag, an dem der Vertrag geschlossen wird, vorausgesetzt, dass wir über alle für die Ausführung der Bestellung erforderlichen Informationen verfügen. Die von uns angegebenen Lieferzeiten gelten niemals als Fristen, sofern in der individuellen Vereinbarung nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Bei verspäteter Lieferung muss uns daher schriftlich eine Inverzugsetzung zugestellt werden. Wenn – ungeachtet des Vorstehenden – in der individuellen Vereinbarung ausdrücklich eine Vertragsstrafe für die Überschreitung der Lieferzeit vereinbart wurde, ist diese nicht fällig, wenn die Überschreitung der Lieferzeit auf die in Artikel 10 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen genannten Fälle höherer Gewalt zurückzuführen ist.
- Sofern in der Auftragsbestätigung nichts anderes angegeben ist, erfolgt die Lieferung der Ware ab einem Rechnungsbetrag von mehr als 75 € (fünfundsiebzig Euro) versandkostenfrei. Darüber hinaus erfolgt der Transport der Ware auf Kosten und Gefahr des Käufers. An ausländische Käufer liefern wir, sofern nicht anders vereinbart, ab Lager. Darüber hinaus erfolgt der Transport der Ware auf Kosten und Gefahr des Käufers. Die Zollabfertigung wird von uns übernommen, geht jedoch zu Lasten des Käufers.
- Sofern der Käufer nicht selbst einen Spediteur beauftragt, wird die Ware von uns auf eine Weise versandt, die wir für günstig erachten, mit Spediteuren unserer Wahl auf Kosten und Risiko des Käufers.
- Wenn ein Käufer eine andere als die übliche Art der Lieferung verlangt, können wir die damit verbundenen Kosten dem Käufer in Rechnung stellen.
- Erfolgt die Lieferung in Teillieferungen, sind wir berechtigt, jede Teillieferung als separates Geschäft zu betrachten.
- Der Käufer ist verpflichtet, die gekaufte Ware innerhalb der vereinbarten Frist abzunehmen. Andernfalls sind wir berechtigt, nach unserer Wahl auf der Grundlage der Bestimmungen von Artikel 6:60 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches zu verlangen, dass das zuständige Gericht uns von unserer Verpflichtung zur Lieferung der vereinbarten Ware befreit, oder ohne vorherige Inverzugsetzung die Zahlung des Kaufpreises für den nicht genutzten Teil zu verlangen. Kommt der Käufer seiner Zahlungsverpflichtung nicht nach, sind wir berechtigt, den Vertrag ohne gerichtliche Intervention für aufgelöst zu erklären. Verlangt der Käufer nicht gemäß den vorstehenden Bestimmungen die Zahlung des Kaufpreises, gilt die Ware als geliefert, und wir lagern die Ware auf Kosten und Gefahr des Käufers gegen Erstattung aller daraus entstehenden Kosten.
Artikel 6. Reklamationen des Käufers
- Der Käufer garantiert die Richtigkeit und Vollständigkeit der uns von ihm übermittelten Angaben und ist für diese verantwortlich. Bei den von uns in unserem Angebot angegebenen Daten, Maßen, Farbechtheiten und dergleichen oder bei dem, was gemäß Artikel 2 Absatz 2 Bestandteil davon ist, hat der Käufer die üblichen Toleranzen und geringfügigen Abweichungen bei den von uns gelieferten Waren zu berücksichtigen. Dies gilt insbesondere für Abweichungen von der vertraglich vereinbarten Menge; auch hier muss der Käufer übliche Toleranzen berücksichtigen. Die von uns gelieferte Ware kann daher von der Beschreibung in der Bestellung abweichen, wenn und soweit es sich um geringfügige Größenunterschiede, Mengenabweichungen und geringfügige Änderungen handelt.
- Reklamationen des Käufers, die sich auf äußerlich sichtbare Mängel an Artikeln beziehen, müssen vom Käufer innerhalb von14Tagen nach Lieferung (oderinnerhalb von 14Tagen nach Rechnungsdatum) eingereicht werden. Wenn die Ware nicht an den Käufer geliefert werden konnte, werden wir darüber informiert. Dies muss per Einschreiben erfolgen, das eine klare, genaue Beschreibung der Reklamation enthält und die Rechnung angibt, mit der die betreffenden Artikel in Rechnung gestellt wurden. Der Käufer muss eine sorgfältige und zeitnahe Überprüfung vornehmen.
- Mängel, die zum Zeitpunkt der Lieferung äußerlich nicht erkennbar waren und auch bei einer sorgfältigen und rechtzeitigen Prüfung nicht hätten festgestellt werden können, müssen vom Käufer innerhalb von30Tagen nach ihrem Auftreten gemeldet werden. Die Meldung erfolgt in der in Absatz 2 genannten Weise.
- Jegliches Klagerecht des Käufers gegen uns in Bezug auf Mängel der von uns gelieferten Waren erlischt, wenn:
- die Mängel nicht innerhalb der in den Absätzen 2 und 3 genannten Fristen und/oder nicht in der dort angegebenen Weise gemeldet wurden;
- der Käufer uns bei der Untersuchung der Berechtigung der Beschwerden nicht ausreichend kooperiert;
- der Käufer die Artikel nicht ordnungsgemäß eingerichtet, behandelt, verwendet, gelagert oder gewartet hat oder die Artikel unter anderen Umständen oder für andere Zwecke als von uns vorgesehen verwendet oder behandelt hat;
- Die Verwendung der Waren, zu denen der Käufer Beanstandungen vorgebracht hat, wird fortgesetzt.
- die in der Einzelvereinbarung festgelegte Gewährleistungsfrist abgelaufen ist oder, falls eine solche Frist fehlt, die Mängelrügen erst nach Ablauf einer Frist von mehrals einemMonat nach Ablauf der Lieferfrist geltend gemacht werden.
- Bei Streitigkeiten über die Qualität der von uns gelieferten Waren trifft eine von uns benannte, anerkannte Stelle eine verbindliche Entscheidung.
Artikel 7. Haftung
- Der Käufer kann (Gewährleistungs-)Ansprüche gegen uns nur geltend machen, wenn die Gewährleistungspflichten hinsichtlich der von uns gelieferten Waren nicht von Dritten (wie z. B. Herstellern) übernommen wurden. In diesem Fall beschränkt sich unsere Haftung auf Mängel, die auf Herstellungs- und Materialfehlern beruhen.
- Im Falle einer Reklamation sind wir, wenn die Berechtigung der Reklamation und die Qualität von uns festgestellt werden und wir auch gemäß Absatz 1 haftbar sind, nur nach unserem Ermessen verpflichtet:
- (kostenlose) Mängelbeseitigung;
- b. Lieferung von Ersatzwaren oder Ersatzteilen nach Erhalt der mangelhaften Waren oder Teile;
- Erstattung des erhaltenen Kaufpreises/Gutschrift der an den Käufer gesendeten Rechnung bei Kündigung des abgeschlossenen Vertrags ohne gerichtliche Intervention, soweit sich der Kaufpreis, die Rechnung und der Vertrag auf die gelieferte mangelhafte Ware beziehen;
- Die Entschädigung ist in Absprache mit dem Käufer in einer anderen als der oben genannten Form zu zahlen.
- Hat der Käufer ohne vorherige ausdrückliche schriftliche Zustimmung Reparaturen und/oder Änderungen an der Ware vorgenommen, erlischt jegliche Gewährleistungspflicht unsererseits.
- Abgesehen von unseren Verpflichtungen gemäß den vorstehenden Bestimmungen sind wir niemals verpflichtet, dem Käufer und anderen Personen eine Entschädigung zu zahlen, es sei denn, es liegt Vorsatz oder Verschulden unsererseits vor (was von denjenigen, die uns haftbar machen, mit rechtlichen Mitteln nachzuweisen ist). Der Kaufgegenstand bleibt innerhalb der vereinbarten Zeit zu kaufen, und wir haften insbesondere niemals für Folge- oder Geschäftsschäden, direkte oder indirekte Schäden, einschließlich entgangenen Gewinns und Stillstandsschäden, die dem Kunden, seinen Untergebenen und bei ihm oder von ihm beschäftigten Dritten aufgrund vollständiger oder teilweiser (Nach-)Lieferungen von Waren, verspäteter oder mangelhafter Lieferung oder der Nichtlieferung von Waren oder aufgrund der Waren selbst entstehen.
- Der Käufer ist nicht berechtigt, Artikel zurückzusenden, für die keine begründete Reklamation vorliegt. Geschieht dies ohne triftigen Grund, gehen alle mit der Rücksendung verbundenen Kosten zu Lasten des Käufers. In diesem Fall steht es uns frei, die Ware auf Kosten und Gefahr des Käufers bei Dritten zu lagern.
- Der Käufer ist verpflichtet, uns von allen Ansprüchen freizustellen, die Dritte aufgrund der Ausführung des Vertrags gegen uns geltend machen, sofern das Gesetz nicht verhindert, dass der Käufer die Schäden und Kosten aus diesen Ansprüchen zu tragen hat.
Artikel 8. Eigentumsvorbehalt und Sicherheit
- Die von uns gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen, die uns der Käufer aufgrund, im Zusammenhang mit oder aus den von uns gelieferten Waren schuldet, unser Eigentum. Wenn wir dies für notwendig erachten, haben wir das Recht, vom Käufer Sicherheiten für die Erfüllung seiner Verpflichtungen zu verlangen.
- Der Käufer ist nicht berechtigt, die unbezahlten Gegenstände zu verpfänden, ein Pfandrecht daran zu bestellen oder sonstige dingliche oder persönliche Rechte zugunsten Dritter daran zu begründen.
- Unbeschadet der Bestimmungen dieses Artikels ist es dem Käufer gestattet, die Ware an Dritte zu verkaufen, jedoch nur im Rahmen seines normalen Geschäftsbetriebs. Der Käufer ist dann verpflichtet, die erzielten Erlöse unverzüglich an uns zu überweisen oder, wenn der Verkauf nicht gegen Barzahlung erfolgt ist, die erworbenen Forderungen unverzüglich an uns abzutreten.
- Geht infolge der Behandlung oder Verarbeitung durch den Käufer unser Eigentumsrecht an den von uns gelieferten Waren verloren, so ist der Käufer verpflichtet, unverzüglich ein Pfandrecht für uns an den nach der Behandlung oder Verarbeitung entstandenen Waren zu bestellen.
- Wir sind jederzeit berechtigt, die Waren, die sich im Besitz des Käufers (oder Dritter) befinden, aber uns gehören, in Besitz zu nehmen, sobald wir vernünftigerweise davon ausgehen können, dass eine reale Chance besteht, dass der Käufer seinen Verpflichtungen nicht nachkommen wird. Das Vorstehende berührt nicht die Rechte, die uns nach dem allgemeinen Recht zustehen: Insbesondere behalten wir uns auch das Recht vor, den Käufer nach der Inbesitznahme der Waren auf Schadensersatz zu verklagen.
- Der Käufer ist verpflichtet, die unbezahlten Gegenstände gegen Feuer und Diebstahl zu versichern und diese Versicherung auf unser Verlangen nachzuweisen.
Artikel 9. Zahlung
- Die Zahlung muss, sofern nicht anders vereinbart, in Euro ohne Abzug oder Rabatt in bar an unserem Standort oder durch Überweisung auf ein von uns angegebenes Bankkonto erfolgen, in beiden Fällen unmittelbar nach Lieferung der betreffenden Waren, spätestens jedochinnerhalb von 7 Tagennach Rechnungsdatum, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Bei Zahlung per Banküberweisung gilt der Tag der Gutschrift auf unserem Girokonto als Zahlungstag.
- Wenn der Käufer die (vollständige) Zahlung nicht rechtzeitig leistet, gerät er ohne weitere Mahnung in Verzug. Wir sind dann berechtigt, bei ausreichendem Zusammenhang mit der Nichterfüllung durch den Käufer die Erfüllung aller unserer Verpflichtungen gegenüber dem Käufer auszusetzen, unbeschadet aller unserer Rechte aus dem allgemeinen Recht.
- We are also entitled to require cash payment before delivery of the goods or a guarantee for timely payment for all deliveries still to be made. Furthermore, we are then entitled to terminate the agreement without legal intervention, whereby the buyer is then obliged to return the delivered goods or to otherwise undo the performance we have provided, without prejudice to our right to compensation. If the buyer fails to make timely payment, he will forfeit to us or the seller’s credit insurer, without any further notice from us being required, interest from the due date until the day of full payment equal to the statutory interest plus < /span> everything excluding sales tax. In addition, all adverse consequences of loss of exchange rate or otherwise resulting from late payment or non-payment will be borne by the buyer, even if the buyer would have fulfilled his payment obligations on time in accordance with the provisions existing in his country, but circumstances or measures beyond his control prevent the transfer have taken place in a way that is detrimental to us.45 euros % of the principal sum with a minimum of 12% per year, calculated on the unpaid amount, which interest is immediately due without further notice of default. All costs associated with the collection of invoiced amounts (including extrajudicial collection costs) will be borne by the debtor. The extrajudicial collection costs amount to a minimum of 8
- Gemäß Artikel 6:44 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches werden Zahlungen zunächst von den in Absatz 3 genannten Kosten, dann von den aufgelaufenen Zinsen und schließlich vom Kapitalbetrag und den laufenden Zinsen abgezogen.
- Wenn sich die finanzielle Lage des Käufers nach Vertragsabschluss, aber vor Lieferung der Ware erheblich verschlechtert, sind wir berechtigt, die weitere Erfüllung des Vertrags ganz oder teilweise zu verweigern oder eine Änderung der Zahlungsbedingungen zu verlangen.
- Der Verkäufer kann seine Forderungen aus allen Geschäften an einen Kreditversicherer seiner Wahl übertragen.
Artikel 10. Höhere Gewalt
Unter höherer Gewalt versteht man alle Umstände, die außerhalb unserer Kontrolle liegen und die derart sind, dass die Einhaltung der Vereinbarung von uns nicht vernünftigerweise erwartet werden kann (nicht zurechenbare Mängel bei der Einhaltung). Höhere Gewalt umfasst auch: Krieg, Unruhen und Feindseligkeiten jeglicher Art, Blockaden, Boykotte, Naturkatastrophen, Epidemien, Rohstoffmangel, Verhinderung und Unterbrechung von Transportmöglichkeiten, Störungen in unserem Unternehmen, Ein- und Ausfuhrbeschränkungen oder -verbote, Hindernisse durch Maßnahmen, Gesetze oder Entscheidungen internationaler, nationaler und regionaler (staatlicher) Behörden. Wenn wir aufgrund höherer Gewalt unsere Lieferverpflichtungen nicht ordnungsgemäß oder rechtzeitig erfüllen können, sind wir berechtigt, den Vertrag oder den noch nicht erfüllten Teil nach unserem Ermessen als aufgelöst zu betrachten oder ihn auf unbestimmte oder bestimmte Zeit auszusetzen. Im Falle höherer Gewalt kann der Käufer von uns keinen Schadensersatz verlangen.
Artikel 11. Anwendbares Recht
Für die von uns erstellten Angebote und alle von uns abgeschlossenen Verträge gilt ausschließlich niederländisches Recht.
Artikel 12. Streitbeilegung
Alle Streitigkeiten jeglicher Art, die sich auf von uns abgeschlossene Verträge und von uns getätigte Lieferungen beziehen oder daraus entstehen, werden vom zuständigen Gericht in den Niederlanden entschieden.
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